Mitte Dezember hatte ich meinen zweiten Termin beim Arbeitsamt. Ich hatte einen Termin vereinbart um Arbeitslosengeld zu beantragen. Schon während der Mitarbeiter meine Daten von der Lohnsteuerkarte 2006 in seinen Computer eingab, hatte ich das Gefühl, das er eventuell nicht ganz bei der Sache ist und machte Ihn darauf Aufmerksam, das ich auf Grund der wirtschaftlichen
Lage meines Betriebes die letzten 6 Monate nur noch halbtags beschäftigt war. Die werden laut schriftlichen Informationen des Arbeitsamtes unter gewissen Umständen nicht mit angerechnet und diese Umstände treffen genau auf mich zu. Nachdem der Mitarbeiter kurz Rücksprache mit einem Kollegen hielt, errechnete er mir ein Arbeitslosengeld basierend auf den ersten 3 Monaten aus dem Jahre 2006. Das Bruttogehalt das angerechnet wurde verdiente ich übrigens bereits mehr als 7 Jahre. Er entließ mich mit dem Hinweis, das die schriftliche Bestätigung demnächst bei mir eintreffen werde.
2 Wochen später: Ich war Weihnachten zu Hause und finde nun eben diesen Bescheid im Briefkasten. Statt den mir vor Ort
ausgerechneten (ca.) 890 Euro, sind es plötzlich nur noch 760 Euro. Keine Begründung warum sich dieser Betrag bzw. der Anrechnugszeitraum nun doch wieder geändert hat. Ich rufe bei der Agentur beim Amt an und mache auf den Fehler aufmerksam. Man erklärt mir, das ich schriftlich Wiederspruch einlegen muss, sollte ich mit dem Bescheid nicht zufrieden sein.
Ich legte Wiederspruch ein und bekam Postwendend die Bestätigung das mein Schreiben eingegangen ist und das darum gebeten wird, von Rückfragen abzusehen.
Da ich ende Januar wieder nur einen Teil meines Arbeitslosengeldes bekam und das Geld langsam knapp wird, rief ich nun doch an.
Die Information die ich bekam war einigermassen vernichtend. Erstens sei mein Sachbearbeiter noch bis mitte nächster Woche krank (öh…Vertretung?), zweitens dauert die Bearbeitung eines Wiederspruches in der Regel 3 Monate.
Hierzu muss man wissen: In München, in einem Zimmer für 450 Euro ohne Heizkosten zu wohnen ist eher unterer Mietdurchschnitt.
Nach 6 Monaten Teilzeit sind Reserven eventuell aufgebraucht. Der Sozialhilfesatz liegt (lt. Wikipedia) bei 349,76 Euro, zuzüglich Miete und Heizung. Okay, was tun wenn man merkt, das auf Grund eines Fehlers des Arbeitsamtes man weit weniger bekommt als die Grundversorgung eines Sozialhilfeempfängers. Einige Telefonate später teilte mir die Leiterin der Wiederspruchsabteilung mit das:
1. Es sich eventuell gar nicht um einen Fehler handelt. (Um was aber handelt es sich dann, wenn die Gesetze des Arbeitsamtes vorsehen, Teilzeitarbeit auf Grund z.B. wirtschaftlich schlechter Lage des Betriebes nicht mit angerechnet wird. Eine Sparmaßnahme?)
2. Ich möchte mich bitte beim Sozialbürgerhaus [...] melden und dort einen Antrag auf Aufstockung meines Arbeitslosengeldes durch Hartz4 beantragen.
Erstens weiß ich nicht, welche Konsequenzen das wieder mit sich bringt, zweitens muss ich langsam Aufpassen, das ich nicht mehr Zeit mit dem Ausbügeln von Amtsfehlern verbringe, als mit meiner Arbeitsuche.
Was ich nur wirklich jedem ans Herz legen kann: Sollte es in Eurer Firma auf Grund einer wirtschaftlich schlechten Situation zu Teilzeitvereinbarungen oder Lohnkürzungen kommen, informiert Euch vorher, bzw. lasst Euch finanziell Nachteile vorher vom Arbeitsamt schriftlich ausschließen, falls es denoch zu einer Kündigung kommt. Das wird es meiner Einschätzung nach für Klein- oder Mittelständische Betriebe vom Arbeitsamt nicht geben.
Man muss also je nach eigener Wirtschaftlicher Situation überlegen, ob man sich für seine Firma wie oben erwähnt einsetzt,
was sicherlich sehr wünschenswert wäre, aus Sicht des Arbeitgebers, Arbeitnehmers aber auch des Arbeitsamtes oder aber kündigen lässt.
Ich würde es heute nicht mehr machen, den wie heisst es so schön, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei unterschiedliche Paar Schuhe.